Montag, 27. August 2012

Vorsorgebevollmächtigter kann Testament in Verwahrung geben

Ein Vorsorgebevollmächtigter kann ein Testament des Vollmachtgebers in besondere amtliche Verwahrung geben (OLG München, Beschluss vom 25.06.2012 - 31 Wx 213/12).

Was macht ein Vorsorgebevollmächtigter, wenn er im Schrank des Vollmachtgebers ein Testament findet? Eine Möglichkeit hat das OLG München im Beschluss vom 25.06.2012 aufgezeigt. Der Vorsorgebevollmächtigte kann das Testament beim Nachlassgericht in besondere amtliche Verwahrung geben. Dies hat den Vorteil, dass das Testament vor Verlust geschützt ist. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament, wenn es vom Tod des Vollmachtgebers erfährt.

Im Fall des OLG München hatte sich das Nachlassgericht geweigert, das Testament entgegenzunehmen. Es war der Auffassung, dass eine ausdrückliche Vollmacht erforderlich sei und die Vorsorgevollmacht nicht genüge. Das OLG München trat dieser Auffassung zurecht entgegen. In der Vorsorgevollmacht stand unter anderem ausdrücklich, dass die Vorsorgebevollmächtigten die Vollmachtgeberin gegenüber Behörden und Gerichten vertreten durfte.

Ihr VorsorgeAnwalt hilft Ihnen gern, wenn Ihr Nachlassgericht die Entgegennahme eines Testaments in einer solchen Situation verweigern sollte.

Freitag, 24. August 2012

Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung (2)

Wenn trotz einer Vorsorgevollmacht einer Kontrollbetreuung eingerichtet werden soll, muss das Betreuungsgericht den Sachverhalt ausreichend aufklären (BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZB 438/11).

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich nach den Beschlüssen vom 30.03.2011 und vom 21.03.2012 erneut mit einem Fall, in dem ein Kontrollbetreuer bestellt werden sollte. Der BGH wiederholte, dass eine Kontrollbetreuung nur in Frage kommt, wenn
  • wenn gegen die Redlichkeit oder Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen oder
  • wenn die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder von besonderem Umfang sind. 
Im konkreten Fall wurden der Vorsorgebevollmächtigten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf vorgeworfen. Die Vorsorgebevollmächtigte hatte sich dazu geäußert. Ihre Erklärungen wurden aber vom Gericht nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb verwies der BGH den Fall zur weiteren Aufklärung zurück.

Ihr VorsorgeAnwalt hilft Ihnen, wenn gegen Ihren Willen als Vorsorgebevollmächtigter eine Kontrollbetreuung eingerichtet werden soll.