Dienstag, 11. November 2014

Muster-Vorsorgevollmacht kann mit dem Tod erlöschen

Das OLG München musste die Frage beantworten, ob eine Altersvorsorgevollmacht auf einem Musterformular über den Tod hinaus gilt. Es verneinte dies, weil die Vollmacht lediglich der Vermeidung einer Betreuung gedient habe (OLG München, Beschluss vom 07.07.2014 - 34 Wx 265/14).

Nach dem Tod der Vollmachtgeberin wollte die Bevollmächtigte die Vollmacht nutzen, um im Grundbuch einen Nießbrauch und eine Rückauflassungsvormerkung zu löschen. Das Grundbuchamt wies die Vollmacht zurück, weil sie mit dem Tod der Vollmachtgeberin erloschen sei. Leider hat das OLG München den Text der Vollmachtsurkunde nicht vollständig mitgeteilt. Nach den Gründen des Beschlusses enthielt der Vollmachtstext einen Verweis darauf, dass die Vollmachtserteilung eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermeiden sollte. Weiterhin seien Schenkungen nur in dem Rahmen zulässig gewesen, der auch einem Betreuer rechtlich gestattet sei. Eine Regelung zu der Frage, ob die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt, war nicht enthalten. Das OLG München teilte keine Regelungen mit, die für einen Fortbestand der Vollmacht sprechen könnten (z.B. Besorgung der Beerdigung, Auflösung des Haushalts). Das OLG München gelangte daher zu dem Ergebnis, dass die Vollmacht mit dem Tod der Vollmachtgeberin erloschen ist.