Mittwoch, 11. Juni 2014

Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. am 09.05. und 10.05.2014 in Mainz

Der VorsorgeAnwalt e.V. veranstaltete auch in diesem Jahr wieder eine große Tagung rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Hier finden sie eine Zusammenfassung der Tagung. Sie sehen: Der VorsorgeAnwalt e.V. ist bei den aktuellen Entwicklungen ganz vorn mit dabei.

Die Tagung am 09. und 10.05.2014 hatte zwei Schwerpunkte. Zum einen ging es um rechtliche Fragen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Zum anderen ging es um praktische Fragen bei der Gestaltung und Durchführung von Vorsorgevollmachten.

Montag, 2. Juni 2014

Betreuerbestellung bei unredlichem Vorsorgebevollmächtigten

Ein Betreuer darf trotz einer Vorsorgevollmacht bestellt werden, wenn Zweifel an der Redlichkeit des Vorsorgebevollmächtigten bestehen (BGH, Beschluss vom 26.02.2014 - XII ZB 301/13).

Das Verhältnis der Vorsorgevollmacht zur Betreuung bleibt ein Dauerbrenner. Nach § 1896 Absatz 2 Satz 2 BGB darf ein Betreuer nicht bestellt werden, wenn ein Vorsorgebevollmächtigter die Angelegenheit ebenso gut besorgen kann. Im Fall des Bundesgerichtshofs hatte der Betroffene unter anderem seine beiden Söhne und seine Tochter bevollmächtigt. Die Kinder stritten sich und die Tochter regte schließlich die Bestellung eines Betreuers an.

Das Betreuungsgericht bestellte einen Betreuer und ordnete einen Einwilligungsvorbehalt für den Betroffenen an. Ein Sohn kämpfte dagegen bis zum Bundesgerichtshof und verlor auf ganzer Linie, weil er als unredlich angesehen wurde.