tag:blogger.com,1999:blog-4547372968216007085.post4603102715774645730..comments2024-02-26T04:23:28.591-08:00Comments on Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht und Betreuungsverfügung – VorsorgeAnwalt e.V.: Vollmachtsverweigerung: Bank muss Betreuung bezahlenDr. Thomas Papenmeierhttp://www.blogger.com/profile/14269456693607317021noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-4547372968216007085.post-2517930645651586642024-02-26T04:23:28.591-08:002024-02-26T04:23:28.591-08:00Habe so einen Fall erlebt, indem die Bank meine Vo...Habe so einen Fall erlebt, indem die Bank meine Vollmacht für meine Stiefmutter grundlos ablehnten und eine Betreuung mit nachweisbaren Unwahrheiten anregten, obwohl meine Stiefmutter eine Betreuung ablehnte. Der Bank wurden keine Kosten auferlegt. Jede Vollmacht lasst sich somit ganz legal aushebeln. Zudem bin ich der einzige Angehörige und per Testament der zukünftige Alleinerbe meiner Stiefmutter. <br />Wolfgang Wienoldhttps://www.blogger.com/profile/00318663191610246149noreply@blogger.com