Sonntag, 20. April 2014

Geschäftsunfähiger Betroffener kann Anwaltsvertrag abschließen

Ein Betroffener kann auch dann einen Anwaltsvertrag für das Betreuungsverfahren abschließen, wenn er geschäftsunfähig ist (OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2014 - 6 U 747/13).

Der Bundesgerichtshof musste sich in seinem Beschluss vom 30.10.2013 mit der Frage beschäftigen,
ob ein Betroffener auch dann einen Rechtsanwalt für das Betreuungsverfahren bevollmächtigen kann, wenn er geschäftsunfähig ist. Der Bundesgerichtshof bejahte dies, weil der Betroffene nach § 275 FamFG im Betreuungsverfahren verfahrensfähig ist. Der Betroffene konnte nun also einen Rechtsanwalt bevollmächtigen und der Rechtsanwalt konnte den Betroffenen vertreten.

Ungeklärt blieb die Folgefrage, ob der Rechtsanwalt dafür auch bezahlt wird. Diese Frage musste das Oberlandesgericht Koblenz nun klären. Das OLG Koblenz entschied, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung erhält.

Mittwoch, 9. April 2014

Kollusion (Vollmachtsmissbrauch)

Wenn ein Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich selbst ein Geschäft zu Lasten des Vollmachtgebers abzuschließen, dann ist das Vertetungsgeschäft nichtig (BGH, Urteil vom 28.01.2014 - II ZR 371/12).

Vorsorgebevollmächtigte sind in der Regel von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das heißt, dass sie auch Geschäfte abschließen können, bei denen sie auf der einen Seite als Vertreter des Vollmachtgebers auftreten und auf der anderen Seite selbst beteiligt sind. Das geht aber wiederum nicht ohne Einschränkungen. Eine Grenze ist die sogenannte Kollusion. Danach ist ein Vertretungsgeschäft sittenwidrig und damit nichtig, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zusammen mit dem Geschäftsgegner zu Lasten des Vollmachtgebers missbraucht.

Dies gilt erst recht, wenn der Bevollmächtigte und der Geschäftsgegner die selbe Person sind.

Donnerstag, 20. Februar 2014

VorsorgeAnwalt als Vorsorgebevollmächtigter

Der Vorsorgebevollmächtigte kümmert sich um die Gesundheit und das komplette Vermögen des Vollmachtgebers. Für diese Aufgabe können Sie einen VorsorgeAnwalt bevollmächtigen.

Dieses Thema hat nun auch die Zeitschrift Finanztest und den Ratgeber Recht der ARD erreicht.

Donnerstag, 23. Januar 2014

Heimvertrag wegen sexuellen Übergriffs gekündigt

Ein Urteil des Landgerichts Essen vom 18.03.2013 (Az. 1 O 181/12) zeigt, wie schwierig die Situation in einem Pflegeheim sein kann. Der Heimträger hatte den Heimvertrag eines Bewohners aus wichtigem Grund gekündigt. Das Landgericht Essen gab ihm Recht.

Zwei Mitarbeiter des Heims hatten den Rollator des Bewohners vor der Zimmertür einer anderen Bewohnerin gesehen und daraufhin das Zimmer betreten. Dort fanden sie den Bewohner dabei, wie er zunächst den Arm der Bewohnerin streichelte und daraufhin deren Brust massierte. Die Bewohnerin weinte daraufhin. Der Heimträger kündigte deshalb den Heimvertrag des Bewohners. Das Landgericht Essen hielt die Kündigung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nr, 3 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) für wirksam. Danach kann der Heimträger den Vertrag kündigen, wenn "der Verbraucher seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt, dass dem Unternehmer die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann".

Sonntag, 19. Januar 2014

Wer eine Vollmacht erteilen kann, erhält keinen Betreuer

Eine Betreuung darf nicht angeordnet werden bzw. muss aufgehoben werden, wenn der Betroffene noch eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen und beauftragen kann (BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - XII ZB 481/12).

Der Bundesgerichtshof musste sich mit einem Fall beschäftigen, der anders lag als im Regelfall. Dieses Mal hatte das Betreuungsgericht eine Betreuung zum Teil aufgehoben, die es für nicht mehr erforderlich gehalten hatte. Der Betreuer war der Ehemann der Betroffenen. Die Betroffene wandte sich gegen die teilweise Aufhebung der Betreuung.

Freitag, 29. November 2013

Uneingeschränkte Verfahrensfähigkeit des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Ein Betroffener kann im Betreuungsverfahren alle Verfahrenshandlungen vornehmen, selbst wenn er nicht geschäftsfähig ist. Insbesondere kann er einen Rechtsanwalt bevollmächtigen. (BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - XII ZB 317/13)

Der Bundesgerichtshof musste über einen Fall entscheiden, in dem das Betreuungsgericht für den Betroffenen eine (neue) Betreuerin bestellt hatte und einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet hatte. Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist nicht erkennbar, mit welchen Gründen sich der Betroffene wehren wollte. Die Gründe reichen regelmäßig von der Frage, ob die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, über die Auswahl des Betreuers bis zur Frage, ob es eine vorrangige Vorsorgevollmacht gibt. Im Fall des Bundesgerichtshofs hatte das Beschwerdegericht dem Betroffenen bereits verwehrt, seine Argumente überhaupt vorzubringen.

Der Betroffene hatte einen Rechtsanwalt beauftragt, der für ihn eine Beschwerde eingelegt hatte. Das Beschwerdegericht kam auf die Idee, dass die Vollmacht des Rechtsanwalt nichtig sei. Der Betroffene sei aus der Sicht des Beschwerdegerichts geschäftsunfähig und könne daher auch keine wirksame Vollmacht erteilen. Der Bundesgerichtshof griff korrigierend ein und verwies die Sache zurück an das Beschwerdegericht.

Mittwoch, 6. November 2013

Ermittlungspflicht des Gerichts bei Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

Der Bundesgerichthof hat eine Betreuerbestellung kassiert, bei der gegen den Willen der Betroffenen und unter Missachtung einer Vorsorgevollmacht ein Berufsbetreuer anstelle des Vaters der Betroffenen zum Betreuer bestellt wurde (BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - XII ZB 206/13).

Der Bundesgerichtshof musste in seinem Beschluss vom 14.08.2013 erneut über einen Fall entscheiden, bei dem trotz einer Vorsorgevollmacht ein Berufsbetreuer bestellt worden war. Das Betreuungsrecht sorgt in verschieden Vorschriften dafür, dass nicht voreilig ein fremder Berufsbetreuer bestellt wird.

  1. In § 1896 Absatz 2 Satz 2 BGB steht, dass grundsätzlich kein Betreuer bestellt werden darf, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt.
  2. Fehlt es an einer Vorsorgevollmacht, muss nach § 1897 Absatz 4 BGB derjenige zum Betreuer bestellt werden, den der Betroffene vorschlägt.
  3. Ein Berufsbetreuer darf zudem nach § 1897 Absatz 6 BGB nur bestellt werden, wenn sich kein ehrenamtlicher Betreuer findet.
Im Fall des Bundesgerichtshofs gab es eine Vorsorgevollmacht, die Betroffene wollte, dass ihr Vater Betreuer wird und er wäre ehrenamtlich tätig geworden. Trotzdem bestellte das Amtsgericht Wernigerode einen Berufsbetreuer. Dies wurde in der Beschwerdeinstanz vom Landgericht Magdeburg gehalten. Danach ging der Fall zum Bundesgerichtshof, der ihn nun wieder zurück an das Landgericht verwies.