Der VorsorgeAnwalt e.V. setzte seine Tagung am 27.05.2013 im Alsterhof in Berlin fort. Dieser Beitrag berichtet vom zweiten Teil der Tagung.
Die Tagung begann mit dem Thema junge Mandanten, wobei damit nicht nur ganz junge Mandanten, sondern auch die mittlere Generation gemeint ist. Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher begann mit einem Vortrag zu der Frage, ob und wann Eheverträge ein Bestandteil der Vorsorgegestaltung sein müssen und wie diese Eheverträge gestaltet werden können. Danach widmete sich Rechtsanwältin Monika Hähn der Frage, in welchem Umfang Eltern für Ihre Kindern einen Vormund benennen können, falls ihnen etwas passiert. Möglich ist auch eine Sorgerechtsvollmacht.