Freitag, 22. August 2014

Schenkungswiderruf wegen groben Undanks nach Vollmachtsmissbrauch

Der Vollmachtgeber kann eine Grundstücksschenkung an den Bevollmächtigten wegen groben Undanks widerrufen, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht (BGH, Urteil vom 25.03.2014 - X ZR 94/12).

Eine Mutter übertrug ihrem Sohn ihr Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Die Mutter behielt sich an allen Räumen im Haus ein lebenslanges Wohnrecht zurück. Weiterhin erteilte sie ihrem Sohn verschiedene Konto- und Vorsorgevollmachten.

Nach einem Sturz wurde die Mutter zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Sohn schloss sofort einen unbefristeten Heimvertrag für die Mutter ab, kündigte den Hausnotrufvertrag und den Telefonanschluss seiner Mutter und veranlasste bei den Stadtwerken eine Kürzung der Abschlagszahlungen. Die Mutter widerrief in der Folge die Vorsorgevollmacht und kündigte den Heimvertrag. Sie beantragte eine Kurzzeitpflege bis die häusliche Pflege organisiert ist. In der Folge gab es weitere Auseinandersetzungen. Die Mutter hatte wohl eine leichte Demenz, bei der nicht so richtig klar war, ob sie noch geschäftsfähig ist oder nicht. Der Sohn versuchte unter anderem, den Zugang von Familienmitgliedern und Nachbarn zur Mutter zu unterbinden. Letztlich widerrief die Mutter die Grundstückschenkung wegen groben Undanks.