Freitag, 7. Juli 2017

Grundstücksübertragung ohne öffentlich beglaubigte Vollmacht?

Am 09.06.2017 fand das 6. Symposium des Instituts für Notarrecht der Georg-August-Universität in Göttingen in Kooperation mit dem VorsorgeAnwalt e.V. statt. Dort warf der Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer (Wernigerode/Harz) die Frage auf, ob man Grundstücke auch mit einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht übertragen kann. Tatsächlich scheint dies möglich zu sein.