Dienstag, 30. April 2013

Missbrauch einer Vorsorgevollmacht?

Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte einen Vorsorgebevollmächtigten zur Zahlung von ca. 100.000 € (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013 - 3 U 1/12).

Im Fall des OLG Brandenburg hatte die Vollmachtgeberin dem Bevollmächtigten zunächst eine Kontovollmacht und später eine Vorsorgevollmacht erteilt. Nach dem Tod der Vollmachtgeberin verlangte eine Miterbin die Rückzahlung von Geldern, die der Bevollmächtigte erlangt hatte. Die Parteien stritten nun darüber, ob das Geld nach den Vorstellungen der Vollmachtgeberin ausgegeben worden war oder nicht.

Mittwoch, 10. April 2013

Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen

Immer wieder erlebe ich es, dass Angehörige aber auch (scheinbar) professionell in diesem Bereich Tätige falsch mit an Demenz erkrankten Menschen umgehen.
So werden an Demenz Erkrankte laut und wiederholt angesprochen (oder angeschrien) statt angemessen, einfach und langsam zu sprechen.
Das schadet den Erkrankten, belastet aber auch die Angehörigen.
Die Tipps auf den Seiten können sicher helfen. Für Angehörige sind zudem Selbsthilfegruppen empfehlenswert und für professionell Tätige ist eine fachgerechte Schulung unumgänglich.
http://www.diakonie-hamburg.de/web/rat-und-hilfe/pflege/seni...
http://www.evdus.de/fileadmin/user_upload/pdf/Einander_begeg...
http://www.demenz-ratgeber.de/dr_Rubriken/dr_Denkhilfen_Deme...

Rechtliche Hintergründe werden auf www.VorsorgeAnwalt.de erläutert.