Ein Vorsorgebevollmächtigter kann einen Erbschein beantragen und die dafür erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2018 - 6 W 78/18).
Manchmal ist der Erbe geschäftsunfähig und kann sich nicht mehr selbst um seine Erbschaft kümmern. Dann fällt diese Aufgabe seinem Vorsorgebevollmächtigten zu. Wenn der Vorsorgebevollmächtigte einen Erbschein benötigt, konnte ihn das bisher vor ungeahnte Probleme stellen. Der Erbscheinsantrag bedarf keiner besonderen Form. Der Erbe muss aber im Regelfall eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das Amtsgericht Hannover war der Meinung, dass diese eidesstattliche Versicherung nicht vom Vorsorgebevollmächtigten abgegeben werden konnte. Das OLG Hamm sah das anders.