Montag, 11. April 2022
Verfahrenspflegschaft umsatzsteuerfrei
Nachdem der Verfahrensbeistand für Minderjährige bereits von der Umsatzsteuerpflicht entbunden wurde, hat der BFH das jetzt auch auf Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren ausgeweitet:
BFH, Urt. v. 25.11.2021 – V R 34/19: Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger durch Berufung auf Unionsrecht
Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen.
Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210052/
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