Freitag, 2. März 2012

Tagung der Arbeitskreise Unternehmer und junge Mandanten

Am 01.03.2012 und am 02.03.2012 trafen sich zwei Arbeitskreise des VorsorgeAnwalt e.V. Ein Arbeitskreis beschäftigte sich mit Vorsorgeregelungen für Unternehmer. Wenn ein Unternehmer eine Vorsorgevollmacht erstellt, muss er neben seiner persönlichen Versorgung auch sein Unternehmen im Blick haben, damit dieses nahtlos fortgeführt werden kann. Eine Schwierigkeit ergibt sich häufig daraus, dass das Unternehmen von einem geschäftserfahrenen Bevollmächtigten fortgeführt werden soll, die privaten Entscheidungen im Bereich der Gesundheit aber von der Ehefrau oder Lebensgefährtin getroffen werden sollen.

Der Arbeitskreis junge Mandanten beschäftigte sich mit der Frage, wer für die Kinder sorgen soll, wenn den Eltern etwas passiert. In diesem Alter gehen die typischen Gefahren vor allem von Unfällen aus. Der Arbeitskreis beriet über Besonderheiten in den Vorsorgeregelungen und über das Erfordernis von Eheverträgen oder speziellen Testamenten.

Die Mitglieder des VorsorgeAnwalt e.V. beraten Sie, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung, etc. benötigen. Sie können einen VorsorgeAnwalt auch als Vorsorgebevollmächtigten einsetzen. Lesen Sie mehr...

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