Donnerstag, 27. September 2012

Neue Literatur zum Vorsorgerecht

Die Literatur zum Vorsorgerecht nimmt stetig zu. Heute möchten wir auf zwei Veröffentlichungen hinweisen, die sich eher an das Fachpublikum richten:

1. Dieter Trimborn v. Landenberg: Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall. Widerruf, Auskünfte und Rechtsverfolgung, 2. Auflage 2012, 159 Seiten, zerb verlag 39,00 €
Für die Bearbeitung der wesentlichen rechtlichen und praktischen Probleme rund um den Vollmachtsmissbrauch ist das Werk Trimborn v. Landenbergs auch in seiner zweiten Auflage eine hervorragende Hilfe.
Der Abschnitt über den Widerruf von Vollmachten ist ebenso hervorzuheben wie die Ausführungen zu den Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Rückgriffsansprüchen gegen ehemals Bevollmächtigte, Banken u.a. Sie sind dogmatisch anspruchsvoll und in der Praxis ebenso relevant wie problematisch. Trimborn v. Landenberg belässt es auch in der zweiten Auflage nicht dabei, uns die rechtliche Argumentation vorzubereiten. Er gibt auch eine Fülle von Ratschlägen, um die praktischen Fragen zu lösen – von der Informationsbeschaffung bis zum taktischen Vorgehen in der Auseinandersetzung mit dem unwilligen Gegner. Eine Vielzahl von Formulierungsvorschlägen und Klagemustern machen das Buch noch hilfreicher, um dem verlorenen Nachlass (oder Vermögen zu Lebzeiten) erfolgreich und effektiv nachzujagen.

2. Nina Lenz-Brendel, Julia Roglmeier: Richtig vorsorgen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, 297 Seiten, Beck Ratgeber 24,90 €
Das Werk von Lenz-Brendel und Roglmeier richtet sich primär an Rechtsanwälte, die mit dem Vorsorgerecht zu tun haben, aber darauf nicht spezialisiert sind.
Die Autoren gehen sowohl bei der Gestaltung, als auch bei den Anwendungsproblemen dogmatisch deutlich über das hinaus, was die inzwischen in unübersehbarer Anzahl kursierenden Laienratgeber bieten. Auf alle drei im Titel beschriebenen Verfügungen wird ausführlich eingegangen.
Es gefällt dabei besonders, dass auch auf das Innenverhältnis bei einer Bevollmächtigung eingegangen wird, und Ausführungen zu Vorsorgeregelungen im Ausland enthalten sind.

Informationen für Laien zur Vorsogevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung finden Sie auch unter www.VorsorgeAnwalt.de . Wenn Sie als Rechtsanwalt auf das Vorsorgerecht spezialisiert sind oder es in Zukunft sein möchten, können Sie sich über www.VorsorgeAnwalt.de über eine Mitgliedschaft im VorsorgeAnwalt e.V. informieren.

1 Kommentar:

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