Ihr VorsorgeAnwalt hilft Ihnen dabei, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und weitere Dokumente zu gestalten, die genau zu Ihnen passen.
Eine Vorsorgegestaltung muss genauso gut passen wie ein Anzug. Auch das schönste Kleidungsstück nützt nichts, wenn es nicht passt. Deshalb muss Ihre Vorsorgegestaltung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der sich zahlreiche Fragen stellen:
Wer soll sich später um Ihre Angelegenheiten kümmern? Was ist, wenn Ihr Bevollmächtigter ausfällt? Sollen mehre Bevollmächtigte gemeinsam handeln? Vielleicht nur für wichtige Geschäfte? Was ist, wenn sich die Bevollmächtigten gegenseitig blockieren? Oder ihre Vollmachten wechselseitig widerrufen? Was soll nach Ihrem Tod gelten? Passt Ihre Patientenverfügung zur Organspendeverfügung? Erhält Ihr Bevollmächtigter eine Vergütung? Haftet er bei Fehlern? In welchem Umfang muss er Auskünfte erteilen und Ihnen oder Ihren Erben Rechenschaft legen? In welchen Situationen wollen Sie behandelt werden oder auch nicht? Soll Ihr Hausgrundstück vielleicht schon zu Ihren Lebzeiten auf einen Enkel übertragen werden, wenn Sie in ein Pflegeheim müssen? Die Aufzählung lässt sich beinahe endlos fortsetzen.
Die Fragen, die sich bei der Vorsorgegestaltung stellen, sind teilweise nicht leicht zu beantworten. Sie sollten sich jedoch bewusst machen, dass es Ihrem Bevollmächtigten später noch viel schwerer fällt, die Fragen zu beantworten, wenn Sie nicht bereits jetzt die Richtung vorgeben. Weiterhin sollte Ihnen bewusst sein, dass es hier um Ihre persönliche Vorsorgegestaltung geht. Mustertexte können eine Orientierung bieten, aber sie binden Sie nicht. Sie können jedes einzelne Element in der Gestaltung verändern und Ihren Wünschen anpassen. Wenn Sie regeln wollen, dass Ihr Vorsorgebevollmächtigter für einen regelmäßigen Urlaub im Süden sorgt, dann können Sie das tun. Der VorsorgeAnwalt e.V. bietet sogar einen Bevollmächtigtenleitfaden, bei dem Ihre Wünsche umfangreich erfasst werden, damit sich der spätere Bevollmächtigte daran orientieren kann.
Die Vorsorgeregelungen bestehen im Kern aus einer oder mehreren Vorsorgevollmachten und Vorsorgeverträgen und einer Patientenverfügung. Diese Dokumente sind juristische Urkunden, über deren Wirksamkeit und Auslegung im Zweifel Juristen (Richter) entscheiden. Deshalb sollte sich die Formulierung der Dokumente an juristischen Standards orientieren. Ihr VorsorgeAnwalt hilf Ihnen dabei.
Ihr VorsorgeAnwalt kann mehr. Wenn Sie keinen Vorsorgebevollmächtigten haben, kann Ihr VorsorgeAnwalt als Ihr Vorsorgebevollmächtigter tätig werden. Wenn Sie einen Vorsorgebevollmächtigten haben, kann Ihr VorsorgeAnwalt diesen unterstützen und überwachen. Wenn Ihr Vorsorgebevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht hat, hilft Ihr VorsorgeAnwalt Ihnen oder Ihren Erben, den Betreffenden zur Rechenschaft zu ziehen. Mehr erfahren Sie auf der Webseite des VorsorgeAnwalt e.V.
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