Dienstag, 20. März 2012

BGH: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

Kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, wenn der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erteilt hat? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30.03.2011 - XII ZB 537/10 - befassen. In § 1896 Absatz 2 Satz 2 BGB steht, dass eine Vorsorgevollmacht eine "normale" Betreuung in der Regel ausschließt. Als Ausnahme davon steht in § 1896 Absatz 3 BGB, dass ein Betreuer auch (nur) zu dem Zweck bestellt werden kann, dass er den Vorsorgebevollmächtigten überwacht. Gilt dies bereits dann, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist und der Vorsorgebevollmächtigte seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllt? Der BGH entschied: nein.

Nach der Ansicht des BGH darf eine Kontrollbetreuung nur errichtet werden, wenn sie erforderlich ist. Das Bedürfnis nach einer Kontrollbetreuung könne nicht allein damit begründet werden, das der Vollmachtgeber aufgrund seiner Erkrankung den Bevollmächtigten nicht mehr überwachen könne. Vielmehr könne ein Kontrollbetreuer nur bestellt werden, wenn weitere Umstände vorliegen. Hierzu nennt der BGH zwei Beispiele:
  • wenn die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder von besonderem Umfang seien oder
  • wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen.
 Weiterhin führte der BGH aus, dass bei mehreren Bevollmächtigten in der Regel eine Kontrollbetreuung ausscheidet, weil die Bevollmächtigten sich gegenseitig überwachen können. Der VorsorgeAnwalt e.V.  hat diese Thematik intensiv aufgearbeitet. Für verschiedene Fallkonstellationen stehen Bausteine zur Verfügung, die Ihnen Ihr VorsorgeAnwalt gerne für Ihren Fall anpasst und zusammensetzt. So kann ein zweiter Bevollmächtigter als sogenannter Unterstützungsbevollmächtigter eingesetzt werden. Bei mehreren Geschwistern kann es sich anbieten, dass diese mit sogenannten Informationsvollmachten ausgestattet werden. Gerade bei schwierigen Vermögensmassen kann es auch zu empfehlen sein, dass Sie einen VorsorgeAnwalt als Unterstützungsbevollmächtigten einsetzen.

Update: Der Bundesgerichtsgerichtshof hat seine Rechstsprechung mit dem Beschluss vom 21.03.2012 bestätigt.

Update2: Der Bundesgerichtshof bestätigte seine Rechtsprechung im Beschluss vom 01.08.2012

Sonntag, 11. März 2012

Organspende

Um die Zahl der Organspender zu erhöhen, sollen alle Bundesbürger nach ihrer Bereitschaft zur Organspende gefragt werden. Der Gedanke dabei ist, dass viele Menschen sich zur Organspende bereit erklären würden, wenn sie direkt gefragt werden. Liegt keine Zustimmung des Menschen selbst vor, müssen die Angehörigen befragt werden, was in der akuten Situation oft problematisch ist.
Eine andere Frage wird erst seit jüngerer Zeit problematisiert: Steht eine Patientenverfügung einer Organspende entgegen? Wenn bestimmte Maßnahmen in der Patientenverfügung abgelehnt werden, kann diese eine Organspende erschweren oder sogar verhindern. Diese Frage ist noch nicht gelöst.
Mehr Informationen zur Patienverfügung auch unter http://www.vorsorgeanwalt.de/Vorsorgeregelungen_wie/Patientenverfugung/patientenverfugung.html

Freitag, 9. März 2012

Vorsorge-Checkliste

Der Einstieg in das Thema Vorsorge ist nicht immer leicht. Der eigene Tod wird gerne verdrängt und wer beschäftigt sich schon gerne mit der Möglichkeit, geschäftsunfähig zu werden? Dennoch weiß eigentlich jeder, dass es sich um ein sehr wichtiges Thema handelt. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, hat der VorsorgeAnwalt e.V. eine Vorsorge-Checkliste entwickelt.

Die Vorsorge-Checkliste können Sie hier kostenlos herunterladen.


Der VorsorgeAnwalt e.V. ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die Ihnen gern bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgeregelungen helfen. Wenn Sie wollen, können Sie einen VorsorgeAnwalt als Vorsorgebevollmächtigten einsetzen.

Freitag, 2. März 2012

Tagung der Arbeitskreise Unternehmer und junge Mandanten

Am 01.03.2012 und am 02.03.2012 trafen sich zwei Arbeitskreise des VorsorgeAnwalt e.V. Ein Arbeitskreis beschäftigte sich mit Vorsorgeregelungen für Unternehmer. Wenn ein Unternehmer eine Vorsorgevollmacht erstellt, muss er neben seiner persönlichen Versorgung auch sein Unternehmen im Blick haben, damit dieses nahtlos fortgeführt werden kann. Eine Schwierigkeit ergibt sich häufig daraus, dass das Unternehmen von einem geschäftserfahrenen Bevollmächtigten fortgeführt werden soll, die privaten Entscheidungen im Bereich der Gesundheit aber von der Ehefrau oder Lebensgefährtin getroffen werden sollen.

Der Arbeitskreis junge Mandanten beschäftigte sich mit der Frage, wer für die Kinder sorgen soll, wenn den Eltern etwas passiert. In diesem Alter gehen die typischen Gefahren vor allem von Unfällen aus. Der Arbeitskreis beriet über Besonderheiten in den Vorsorgeregelungen und über das Erfordernis von Eheverträgen oder speziellen Testamenten.

Die Mitglieder des VorsorgeAnwalt e.V. beraten Sie, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung, etc. benötigen. Sie können einen VorsorgeAnwalt auch als Vorsorgebevollmächtigten einsetzen. Lesen Sie mehr...